
Weg zum Führerausweis
Hier findest Du den Ablauf, wie Du zu deinem Führerausweis kommst.
Im Nothelferkurs werden einem lebensrettende Sofortmassnahmen erlernt. Welche ermöglichen, bei medizinischen Notfällen, sowie natürlich auch Verkehrsunfällen die richtigen Massnahmen zu treffen und sicher Erste Hilfe zu leisten.
Nach absolviertem Kurs ist dieser 6 Jahre gültig.
Das Antragsformular für die Zulassung der Theorieprüfung erhält man auf der Motorfahrzeugkontrolle Münchenstein (BL/BS), bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder kann es ganz bequem über folgendem QR-Code herunterladen.
Das Formular wahrheitsgetreu ausfüllen und entsprechend Unterschreiben.

Jetzt ist es spätestens an der Zeit sich auf die Theorieprüfung vorzubereiten. Falls bereits eine Fahrerlaubnis für die Kategorie A oder die Unterkategorie A1 und B1 vorhanden ist, muss die Theorieprüfung nicht erneut geprüft werden.
Grundsätzliche kann man sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Hilfe von Büchern oder Apps. Wichtig ist aber, dass die Prüfungsfragen nicht auswendig gelernt werden sondern, dass die Materie verstanden wird um ein sicherer Verkehrspartner zu werden. Deshalb wird ein Besuch eines Verkehrsregeltheoriekurses empfohlen!
Sobald man im Besitz eines Lernfahrausweises ist, kann man sich für den obligatorischen Verkerskundekurs, welchen man bis spätestens zur Anmeldung zur praktischen Prüfung absolviert haben muss, anmelden. Der Kurs soll durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
Der Kurs dauert insgesamt 8 Stunden. Nach absolvieren des Kurses, wird bei Euch der Besuch des VKU‘s automatisch registriert.
Nun kann man mit dem ersten Fahrversuch beginnen. Es wird geraten, die Ausbildung bei einem Fahrlehrer zu absolvieren. Dieser bereitet einem gezielt und sicher au die praktische Führerprüfung vor.
Parallel dazu wird empfohlen, neben dem Fahrunterricht bei einem Fahrlehrer, auch private Lernfahrten zu absolvieren. Bei Lernfahrten muss immer L-Tafel hinten am Fahrzeug befestigt sein. Die Begleitperson muss jedoch das 23. Altersjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren den Führerausweis besitzen und den nicht mehr in der Probezeit. Auch muss die Begleitperson die Handbremse leicht erreichen können.
Die Autobahn/ Autostrasse darf erst befahren werden, wenn man prüfungsreif ist und zur praktischen Führerprüfung angemeldet ist.
Sobald man Prüfungsreif ist und wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erworben hat und die 12-monatige Lernphase durchlaufen hat, kann durch den Fahrlehrer für die praktische Führerprüfung angemeldet werden.
Der WAB-Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden. Ein gültiger Führerausweis oder eine gültige Fahrbewilligung ist die Voraussetzung für die Teilnahme.
Der Kurs besteht aus zwei Teilen und widmet sich der Verkehrssicherheit sowie dem energieeffizienten und wirtschaftlichen Fahren. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft, reflektiert und ergänzt werden.
Frühestens einen Monat vor Ablauf des Führerausweises auf Probe erhält man den definitiven, unbefristeten Führerausweis automatisch per Post, sofern die Weiterbildung innerhalb der Probezeit absolviert wurde. Die Kursbestätigung muss nicht zugeschickt werden.
Neue Regelungen ab Januar 2020
Neu muss man innerhalb der ersten 12 Monate nach Bestehen der Fahrprüfung , den 2Phasenkurs absolviert haben. Der Kurs wurde von 2 Tage auf einen Tag reduziert . Er beinhaltet nach wie vor praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen von realitätsnahen Situationen. Ausserdem ist auch das energieeffiziente Fahren ein wichtiges Thema der Weiterbildung.
Neue Regelungen ab Januar 2021
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.